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News allgemein

Merkblatt zur Anlage von Bejagungsschneisen

Merkblatt zur Anlage von Bejagungsschneisen

Um der Ausbreitung von Tierseuchen, insbesondere derzeit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) entgegen zu wirken, stellt die Reduzierung von Schwarzwildbeständen eine geeignete Maßnahme dar. Hierbei sind Bejagungsschneisen eine wertvolle Hilfe, zumal deren Anlage ohne Prämienverluste möglich ist und die Vorteile der Bejagungsschneisen insbesondere den Landwirten selbst zugutekommen.

Die Planung und Anlage von Schneisen erfordert eine frühzeitige Abstimmung zwischen Landwirten und Jägern.

Zur Anlage von Bejagungsschneisen sind Feldfrüchte mit hoher Deckung wie Raps, Mais oder Getreide geeignet. Sie können als begrünter Streifen (hier eignet sich besonders Kleegras) schon bei der Aussaat, z. B. von Mais, oder auch durch Aushäckseln oder Niederlegen eines Streifens in einen Maisschlag angelegt werden. Eine Studie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zeigte, dass durch aktive Einsaat angelegte Schneisen effektiver als nachträglich eingehäckselte Schneisen sind.

Verwendung bleihaltiger Büchsenmunition

Verwendung bleihaltiger Büchsenmunition im Kaliber 5,6 mm mangels Alternativen weiterhin geduldet

16. März 2018, Düsseldorf/Dortmund (LJV). Mit heutigem Erlass hat das NRW-Umweltministerium die Kreise und kreisfreien Städte angewiesen, die Verwendung bleihaltiger Geschosse in Kleinkaliberpatronen (5,6 mm) auch nach den 1. April 2018 nicht als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen.

Das Umweltministerium begründet die Weisung damit, dass entsprechende bleifreie Geschosse in Kleinkaliberpatronen bislang nur unzureichend am Markt verfügbar sind, Kleinkaliberpatronen aber dringend benötigt werden, um beispielsweise gestreifte Frischlinge und Jungfüchse mit optimaler Munition zu erlegen.

Der Landesjagdverband NRW hatte bereits vor der Verabschiedung des rot-grünen Landesjagdgesetzes im Jahr 2015 auf diesen Gesetzesmangel hingewiesen und statt eines kategorischen Bleiverbotes eine sinnvolle und praxisgerechte Bleiminimierung gefordert.

Mit freundlicher Genehmigung des NRW-Umweltministeriums erhalten Sie hier den heutigen Erlass als PDF zur Kenntnis.

 

Afrikanische Schweinepest

Afrikanische Schweinepest: Was tun gegen einen möglichen Ausbruch?

26. Januar 2018, Berlin (dpa). Die Angst vor der Afrikanischen Schweinepest geht um. Noch ist die Tierseuche in Deutschland nicht angekommen, doch vor allem die Bauern sind alarmiert. Um über präventive Maßnahmen zu beraten, brachte Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) am Montag in Berlin Vertreter der Länder, Jäger, Bauern und der Industrie an einen Tisch.

Was kam bei dem Treffen heraus?

Es ging nicht um neue Maßnahmen, sondern um eine bessere Koordination von Bund und Ländern. Die Strategie stützt sich dabei vor allem auf drei Maßnahmen. Eine Informationskampagne soll verhindern, dass beispielsweise Fernfahrer mit ihrem Reiseproviant das Virus von Osteuropa nach Deutschland bringen. Eine bessere Einzäunung von Raststätten und Tankstellen sowie die schnellere Leerung von Abfallbehältern soll zudem dafür sorgen, dass sich Wildschweine nicht an kontaminierten Abfällen anstecken. Schließlich soll die Zahl der Tiere insgesamt reduziert werden.

Weiterlesen: Afrikanische Schweinepest

NRW-Landwirtschafts- ministerium hebt Schonzeiten für Schwarzwild auf

5. Januar 2018, Dortmund (LJV). Das NRW-Landwirtschaftsministerium hat per Erlass vom 4. Januar 2018 die Unteren Jagdbehörden gebeten, die Schonzeiten für alles Schwarzwild auf allen bejagbaren Flächen mit sofortiger Wirkung bis zum 31. März 2021 aufzuheben. „Die Schonzeit für Schwarzwild ist damit aus Gründen der Landeskultur i. S. von § 22 Absatz 3 BJagdG Satz 1 landesweit ganzjährig aufgehoben“, so das Ministerium.

Ausgenommen von dieser Schonzeitaufhebung sind nur Bachen mit gestreiften Frischlingen unter ca. 25 kg.

Das NRW-Landwirtschaftsministerium begründet diesen Schritt mit der aktuellen Entwicklung des ASP-Seuchengeschehens in Polen und Tschechien sowie mit sehr hohen Wildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen, Sportanlagen sowie Grünflächen in befriedeten Bezirken.

Zugleich soll die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung NRW kurzfristig ein Bejagungskonzept erstellen, um eine waidgerechte Jagdausübung sicherzustellen.

Bekanntmachung des Kreises Coesfeld

Am 18. Juli 2017 erschien das Amtsblatt des Kreises Coesfeld mit der Ausgabe-Nr. 18/2017. Es hat folgenden Inhalt:

Bekanntmachung des Kreises Coesfeld:

Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Schonzeit für Schwarzwild-Überläuferkeiler und nicht führende Überläuferbachen

 

Das Amtsblatt ist unter folgendem Link als PDF-Datei abrufbar:

Amtsblatt Nr. 18/2017

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